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BTX im Handel

BTX im Handel

Zwei Präparate sind heute bei uns im Handel: BOTOX® (Firma Allergan Inc., Irvine, Kalifornien, USA) und DYSPORT® (Firma Ipsen Biopharm Ltd., Wrexham, Großbritannien). Beide enthalten Botulinumtoxin A. Sie unterscheiden sich durch ihre Zusammensetzung, Lagerungsart, Haltbarkeit und Dosierung. Die Aktivität des Giftes kann in verschiedenen Ampullen um etwa 30 Prozent schwanken.

Über ihre Produktionsanlagen, Herstellungsbedingungen sowie pharmakologische Details bewahren die Hersteller Stillschweigen – die Informationen könnten in den falschen Händen großen Schaden anrichten. Auch die Qualität, Definition der Inhaltsmenge, Stabilität und Vergleichbarkeit der verschiedenen Markenpräparate ist daher variabel. Botulinumtoxin B ist in MYOBLOCK® beziehungsweise NEUROBLOCK® enthalten. Myoblock kann über internationale Apotheken bestellt werden. Dieses Medikament hat Vor- und Nachteile gegenüber BOTOX® und Dysport®. Seine Wirkung scheint schwächer und unzuverlässiger zu sein, dafür ist das Präparat leichter zu handhaben und stabiler bei der Aufbewahrung. Es scheint etwas schneller zu wirken und im Muskel weniger weit zu wandern. Allerdings wirkt es kürzer als BOTOX® und Dysport® – ein großer Nachteil. Die Risiken und Nebenwirkungen von Botulinumtoxin B sind vergleichbar mit denen von BTX A. Es wird bisher vor allem bei Wirkungslosigkeit oder bei Antikörperbildung gegen BTX-A-Medikamente eingesetzt.

Zufall: Entdeckung für die Schönheit

Viele Jahrzehnte suchten neugierige Forscher nach einer Möglichkeit, die besonderen Wirkungen des Giftes als Heilmittel zu nutzen. Häufig spielen Zufälle in der Medizin eine große Rolle. Vor 25 Jahren hätte kein Wissenschaftler im Entferntesten daran gedacht, dabei ein neues Medikament für die Schönheitsbehandlung zu entwickeln. Die Wissenschaftler suchten Hilfe für schwer kranke Menschen. Bei seinen Augenbehandlungen hatte Scott jedoch einen merkwürdigen Nebeneffekt bemerkt, wenn er Botulinumtoxin in verkrampfte Augenmuskeln spritzte: Nach der Behandlung waren manche Gesichtsfalten verschwunden.

Eine seiner Mitarbeiterinnen war die kanadische Ärztin Jean Carruthers. Zufällig war ihr Gatte Hautarzt, und er interessierte sich sehr für diesen Effekt. Beide begannen 1988 das „Phänomen der verschwundenen Falten“ intensiv zu erforschen. Ihre Praxis in Kanada entwickelte sich zu einem wichtigen Zentrum, in dem die ästhetische Anwendung von Botulinumtoxin weiterentwickelt wurde. Als sich die Forschungsergebnisse und Erfolge der Carruthers bei der Faltenbehandlung unter Hautärzten und Schönheitschirurgen herumsprachen, begann in Nordamerika der stille Siegeszug der Faltenbehandlung mit Botulinumtoxin.

Über Jahre hinweg erwarben Ärzte zunehmende Kompetenz in der Anwendung gegen Schönheitsprobleme, obwohl die Medikamente noch keine offizielle Zulassung dafür hatten. Inzwischen haben sich die Gesundheitsbehörden vieler Länder von der Sicherheit und Wirksamkeit des Mittels überzeugt und es für ästhetische Anwendungen zugelassen. In der Schweiz und in Frankreich erfolgte die Zulassung unter dem Markennamen VISTABEL®, in Italien als VISTABEX®. So ist in diesen Ländern die Faltenreduktion im Gesicht durch Botulinumtoxin heute auch offiziell möglich. In Deutschland erfolgte 2003 die Zulassung zur Behandlung des übermäßigen Schwitzens.

Wirtschaftlicher Erfolg

Für die Herstellerfirmen haben sich die Medikamente als ökonomisch überaus erfolgreich erwiesen. Der Marktführer in diesem Geschäft, die Firma Allergan, konnte den Umsatz ihres BOTOX®-Medikaments von ca. 25 Millionen US-Dollar im Jahr 1993 innerhalb von zehn Jahren auf 560 Millionen US-Dollar steigern.

Die größten Steigerungsraten werden in der ästhetischen Anwendung erzielt, die bereits etwa 40 Prozent aller Anwendungen ausmacht. In den USA werden jährlich über zwei Millionen ästhetische Behandlungen mit BTX durchgeführt. Massenmedien berichten dort regelmäßig über die Anwendung bei namentlich genannten Berühmtheiten aus Film und Fernsehen und wecken so das Bedürfnis auch von Menschen außerhalb der „Glamour-Welt“.

Eine offizielle Zulassung von BOTOX® für kosmetische Anwendungen existiert in folgenden Ländern (St. 2005): Australien, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Ecuador, El Salvador, Frankreich, Guatemala, Hongkong, Island, Israel, Italien, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Norwegen, Neuseeland, Polen, Philippinen, Portugal, Schweden, Singapur, Schweiz, Spanien, USA.