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Berufsunfähigkeitsversicherung

Statistisch führen gesundheitliche Beeinträchtigungen bei jedem vierten Arbeitnehmer zu einem frühzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben, teils mit gravierenden finanziellen Folgen und Verlusten an gewohnten Lebensqualitäten. Psychische Leiden durch das stressige Berufsleben wie Burnout sind zur Volkskrankheit geworden. Durch die Einführung der Erwerbsminderungsrente seit 2001 haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen und dem Arbeitsplatzverlust nochmals in Deutschland verschlechtert. Menschen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, haben keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz wie früher mehr. Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören heute zu den wichtigen Versicherungsklassen, die für alle Zielgruppen im Arbeitsleben eine private Versicherungsrelevanz haben. Spezielle Angebote gibt es unter anderem für jüngere Menschen wie Berufsanfänger oder auch Studenten.

Berufsunfähigkeitsversicherungen sind sehr unterschiedlich im Markt vorhanden. Heute werden bei Neuverträgen nur Unisex-Tarife angeboten, die geschlechtsunabhängig sind. Die Gesundheitsfragen mit den unterschiedlichen Vorerkrankungen können sich stark auf die Tarife auswirken und sollten immer wahrheitsgetreu beantwortet werden, damit es nicht zum Ausschluss der Versicherungsleistungen kommt. Probleme können auftreten bei Menschen, die in gefährlicheren Berufen arbeiten oder älter sind. Mit einer sogenannten Nachversicherungsgarantie kann man die Rente ohne erneute Gesundheitsüberprüfungen erhöhen, was die Versicherer sehr unterschiedlich handhaben. Versicherungsvertragsthemen, wie die abstrakte Verweisung, die sich auf den Verweis anderer Berufe im Krankheitsfall durch die Versicherung beziehen, sind heute in der Regel bei den guten Tarifen kein Thema mehr.

Der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kann sich nach Prozenten und den Stunden, die der Versicherte arbeiten kann, aufbauen. Zum Beispiel kann ein Versicherer bei drei Stunden täglicher Arbeit eine Erwerbsminderungsrente von rund einem Drittel des letzten Bruttoeinkommens unter Würdigung der maximalen Bemessungsgrenze bezahlen. Bei sechs Stunden und mehr kann geregelt sein, dass keine Erwerbsminderungsrente bezahlt wird. Die Vertragslaufzeit und andere wichtige Vertragsbestandteile können individuell vereinbart werden.