Mobbing am Arbeitsplatz - Checkliste aktiv gegen Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz gehört heute zu den größten Problemen mit gravierenden Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer – und auch auf das Betriebsklima und die Leistungsfähigkeit in den Unternehmen selbst. In Deutschland gibt es derzeit keine Gesetze gegen Mobbing, allerdings sind einige Tatbestände, die beim Mobbing typischerweise auftreten, strafbar. Mobbing-Bekämpfung ist in größeren Unternehmen Sache der Geschäftsführung und des Betriebsrates. Vor allem dem Betriebsrat kommt hier eine zentrale Verantwortung zu.
Es gibt verschiedene Definitionen von Mobbing. Im Allgemeinen versteht man darunter Diskriminierungen, systematische Anfeindungen und Schikanen. Ein Faktor beim Mobbing ist der Zeitraum. Liegen andauernde Verhaltensweisen der Mobbing-Verantwortlichen vor, so muss das Unternehmen reagieren. Im Rahmen einer modernen Gesundheitsförderung weißt zum Beispiel das Bundesgesundheitsministerium darauf hin, dass Mobbing eine Sache der Unternehmen ist. Die EU ist seit einigen Jahren bestrebt eine europaweit einheitliche Richtlinie gegen Mobbing in den Ländern einzuführen. Nachbarn wie Frankreich gehen straf- und zivilrechtlich schon heute gegen Mobber vor.
Zu den typischen Mobbing-Handlungen zählen unter anderem:
- Permanent ungerechte Kritik an der Arbeit
- Die Zuweisung von Arbeiten, die sinnlos oder fachlich inakzeptabel sind
- Die Ausgrenzung von Team-Arbeiten
- Systematische Beleidigungen, Verleumdungen, Anfeindungen und Schikanen
- Sexuelle Belästigungen in jeder Form
- Die Androhung von körperlicher und seelischer Gewalt in jeder Form
Derzeit gibt es einige Tatbestände des Mobbings, die rechtlich umstritten und oft nicht relevant sind. Hierzu zählen: kleinliche Kritiken, soziale Isolation oder das Vorenthalten bestimmter Informationen am Arbeitsplatz. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat zwei interessante Urteile zu Mobbing gesprochen. Hier ging es um Ansprüche gegen den Arbeitgeber wegen Mobbing und den Schadenersatz sowie das Schmerzensgeld gegen den Arbeitgeber: Urteile: BAG 8 AZR 593/06 und BAG 8 AZR 347/07.
Mobber verstoßen mit ihrem Verhalten gegen zahlreiche arbeitsrechtliche Aspekte, so zum Beispiel die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, sich für die Interessen des Unternehmens einzusetzen. Es kann für die Täter neben den Forderungen der Opfer selbst auch zu straf- und zivilrechtlichen Forderungen der Unternehmen kommen. Vor dem Arbeitsgericht kann das Unternehmen den finanziellen Schaden einklagen.
Sieht man von den rechtlichen Bewertungen ab, so bedeutet Mobbing für die Betroffenen eine große seelische und körperliche Belastung, die bis hin zur Suizidgefahr ausarten kann. Neben den gesundheitlichen Problemen treten Verhaltensweisen wie: die innere Abkehr vom Unternehmen, Leistungsblockaden, Selbstzweifel und sozialer Rückzug auf.
Hier eine kleine Checkliste, wie aktiv Sie gegen Mobbing vorgehen können:
- Dem Mobbing sollte man sich aktiv entgegenstellen und die Geschäftsleitung und/oder den Betriebsrat informieren. Vor den Problemen wegzulaufen verbessert in der Regel die Situation nicht.
- Reden Sie offen mit der Familie, den Freunden oder Vertrauenspersonen im Unternehmen über das Mobbing und die Verantwortlichen und konfrontieren Sie die Mobber mit ihrem handeln.
- Dokumentieren Sie genau die Mobbing-Situationen.
- Möchten Sie eher anonym um Hilfe suchen, so bieten sich Selbsthilfegruppen an.
- In Fällen, wo die eigene Kraft am Ende ist, sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Er wird die nötigen Schritte einleiten und eventuell auch die Schadensersatzansprüche einklagen. Der Anwalt kann zum Beispiel versuchen bestimmte Handlungen der Mobber durch Unterlassungsverfügungen auszusetzen.
- Bei psychischen und körperlichen Leiden ist unbedingt ein Arzt aufzusuchen. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt die Mobbing-bedingten Symptome. Der Arzt kann Sie krankschreiben.
- Ein Therapeut sollte sich den Folgen des Mobbings wie: Depressionen, Angstzustände, Panikattacken, Schmerzempfindungen oder soziale Isolation annehmen.