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Auslandsreise-Krankenversicherung

Mit rund 24 Millionen Verträgen gehören Auslandsreise-Krankenversicherungen zu den beliebtesten Versicherungen. Für gesetzlich Versicherte hat Deutschland mit vielen europäischen Ländern und Staaten wie der Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen. Hier kann man mit der Europäischen Krankenversicherungskarte abrechnen. Nur die Höhe der deutschen Leistungssätze wird hier angerechnet und in der Regel nicht der Rücktransport. Oft treten im Ausland Probleme auf, zum Beispiel, wenn der Taxifahrer zu einem Arzt den Reisenden fährt, der private Leistungen abrechnet. Oft werden auch die Patienten nicht explizit nach der Krankenversicherungskarte gefragt und so privatmediznische Leistungen vereinbart. Die Kosten, die nicht durch die Europäische Krankenversicherungskarte anfallen, sowie alle anderen Behandlungskosten, die privat abgerechnet werden, müssen privat bezahlt werden, sofern keine Reisekrankenversicherung abgeschlossen wurde. Viele ausländische Gesundheitsdienstleister akzeptieren auch nicht den Auslandskrankenschein und rechnen privat ab.

 

Seit Dezember 2012 dürfen nach Angaben des Bundesversicherungsamtes die gesetzlichen Krankenversicherungen keine privaten Reisekrankenversicherungen mehr anbieten, die weltweit gültig sind. Kosten, gerade bei stationären Notfällen, für die ärztlichen Behandlungsleistungen können schnell in die Höhe schießen. Auslandsreise-Krankversicherungen sollten ambulante und stationäre Behandlungen abdecken. Ist eine angemessene medizinische Versorgung nicht möglich, so sollte der Krankenrücktransport mitversichert werden.

Bei der Wahl der Versicherungsleistungen sollte man Aspekte wie Ausschlusskriterien für Länder beachten, die politisch instabil sind und so aus dem Versicherungsschutz fallen können. Bei instabilen Ländern, vor allem in Afrika und Asien, sollte man die Reisewarnhinweise des Auswärtigen Amtes lesen. An den aktuellen Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes orientieren sich auch die Versicherer. Wird explizit vor der Einreise gewarnt, so sollte man bei dem Versicherungsunternehmen nachfragen, ob hier ein Versicherungsschutz vorliegt. Manche Versicherer bieten bei allen Auslandsreisen einen Versicherungsschutz an. Auch bestimmte sportliche Aktivitäten mit einem hohen Gefahrenpotential können bei den Auslandsreise-Krankversicherungen ausgeschlossen werden. Für Privatversicherte und Versicherte in gesetzlichen Krankenkassen ist vor allem die Versicherungsleistung für den Krankenrücktransport wichtig. Bei chronisch kranken Menschen sollte mit dem Hausarzt und dem Versicherer vor Reisebeginn besprechen, wie sich der Versicherungsschutz während der Reise darstellt.

Es gibt die unterschiedlichsten Angebote im Reisemarkt, von zeitlich befristeten Versicherungsschutzzeiten für eine Person, Familien und Gruppen bis zu Jahresverträgen, die zum Beispiel für Vielflieger interessant sind. Angebote für Führungskräfte, die viel im Ausland tätig sind, können über Zusatzversicherungen der Unternehmen abgedeckt sein. Viele Unternehmen versichern mit Krankenzusatzversicherungen ihre leitenden Angestellten, was in der Regel auch den Auslandsreiseschutz mit einschließt. Spezielle Angebote gibt es unter anderem für Studenten oder auch Senioren.