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Tagesgelder

Es gibt bei krankheitsbedingten Ausfällen verschiedene Tagesgeldversicherungen in verschiedenen Versicherungsformen. Die zwei bekanntesten Versicherungsarten sind die Krankenhaustagegeldversicherung und die Krankentagegeldversicherung. Beide Versicherungsformen können Bestandteil der Unfallversicherung oder der privaten Zusatzversicherung sein. Für Arbeitnehmer und Selbstständige sehen die finanziellen Rahmenbedingungen meistens anders aus. Gerade Selbständige sollten sich ausreichend für den Krankheitsfall absichern.

Bei Arbeitnehmer oder freiwillig Versicherte in den gesetzlichen Krankenkassen gibt es unterschiedliche Regelungen, die natürlich von den beruflichen und privaten Lebenssituationen abhängig ist. Ein Arbeitnehmer bekommt seit dem ersten Tag der Krankmeldung des Arztes bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung. Der Anspruch kann ruhen, zum Beispiel bei Leistungen wie dem Mutterschaftsgeld. Mit dem ersten eintreten einer Krankheit sind gesetzliche Regelungen verbunden, so die sogenannte Blockfrist von drei Jahren und einer Zahlung bis zu 78 Wochen im Krankheitsfall. Die sechs Wochen Lohnfortzahlung werden bei den 78 Wochen abgerechnet und beträgt die Zeit der Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen 72 Wochen, wo der Arbeitnehmer ein eingeschränktes Einkommen bezieht. Das Bruttoeinkommen von 70 Prozent des regelmäßigen Einkommens ist das Krankengeld. Es darf allerdings nicht 90 Prozent des Netto-Einkommens überschreiten. Bei einem nicht-regelmäßigen Einkommen wird der Schnitt der letzten drei Monate berechnet. In der Zeit besteht Beitragsfreiheit zur gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings nicht zu Sozialabgaben wie der Rentenversicherung oder dem Arbeitslosengeld.

Für gesetzlich Versicherte gibt es also gesetzliche Rahmenbedingungen im Krankheitsfall bis zu 78 Wochen, die in die Berechnungen einer zusätzlichen privaten Versicherung im Krankheitsfall eingerechnet werden können. Eine dramatische Einbuße des Einkommens in langwierigen Krankheitsverläufen kann man über private Zusatzversicherungen abdecken, die zum Beispiel steuerfrei und zeitlich unbegrenzt mit individuellen Tagessätzen abgeschlossen werden können. Bestimmte Karenzzeiten können teils frei gewählt werden. Bei geringen Tagesgeldern wird oft auf einen Gehaltsnachweis bei den Krankentagesgeldversicherungen verzichtet. Die Wartezeit kann bei einem Unfall entfallen.

Kosten für einen Krankenhausaufenthalt können bei längeren Aufenthalten schnell ins Geld gehen, zum Beispiel für die TV- und Kommunikationskosten oder durch Fahrkosten für die Angehörigen. Tagesgeldanspruch für die gesamte Dauer des Aufenthaltes ist üblich, auch mit steuerfreien und zeitlich nicht limitierten Leistungen. Der Leistungsanspruch bei einer Psychotherapie kann auf ein paar Wochen begrenzt sein. Es gibt zu den Krankenhaustagegeldversicherungen auch Tarife mit erweiterten Leistungen, zum Beispiel bei schweren Krankheiten wie Krebs oder Schlaganfall. Hier können zum Beispiel Tarifleistungen vereinbart werden, die im Falle ein Rehabilitation oder eines Kuraufenthaltes gezahlt werden oder mit einer Verdopplung des Krankenhaustagegeldes einhergehen. Diese erweiterten Leistungen können auch bei Unfällen abgesichert werden. Spezielle Versicherungen mit Tagesgeldleistungen gibt es für den Pflegefall bei Menschen, die noch im Berufsleben stehen.